Allgemeine Geschäftsbedingungen  G&S Golfindoor


Die G&S Golfindoor Eigentümer stellen der unterzeichnenden Person auf deren eigenes Risiko die  Golfindoor Einrichtung für die ABO-Dauer  zu den täglichen  Reservationsmöglichkeiten  von 07.00h-21.00h zur Verfügung. Nicht eingelöste Stunden für ein 10er- oder 20er Abo können beim Kauf eines erneuten Abos übertragen werden. Dies muss jedoch vor dem Fälligkeitsdatum geschehen, ansonsten verfallen die Stunden.

 

 


Damit sich die unterzeichnende Person die Indoor-Golfanlage reservieren kann, stellen die Eigentümer einen Onlinekalender auf ihrer Webseite zur Verfügung: 
www.gs-golfindoor.ch (Termine buchen)
 

 


Wir bitten die Anlagebenutzer Schuhe ohne Spikes und unmarkierte Bälle zu benutzen. Golfschuhe mit Spikes sind ausdrücklich verboten und beschädigen die Abschlagsunterlage.

 

Es gilt im Vorraum und im Indoor-Studio striktes Rauchverbot.
 

 

Die Benutzer der Anlage sind dafür verantwortlich, nach Nutzung der Indoor Golf- Anlage den Computer korrekt herunterzufahren, den Beamer auszuschalten, aufzuräumen, die Anlage korrekt abzuschliessen und den Schlüssel wieder im Schlüssel-Codekasten zu deponieren.     

Das Winterabo von Fr. 600.- berechtigt zur Nutzung der Anlage von Anfang November bis Ende März. Die 10er & 20er Abos können während des ganzen Jahres eingelöst werden.
 
Jede Haftung der G&S Golfindoor Anlage für Schäden, die der Vertragsteilnehmer, die Vertragsteilnehmerin bei der Benützung der Einrichtung erleidet, insbesondere durch Diebstahl, Unfall, Krankheit etc., ist ausgeschlossen. Für mutwillige Schäden in den Räumlichkeiten, im Gebäude wie auf dem Grundstück des Inhabers haftet der verursachende Teilnehmer. Schäden sind noch am gleichen Tag zu melden. Eine Privathaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt. Die Anlage ist videoüberwacht.
 
Der Mietpreis ist innerhalb 20 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages zu bezahlen. Das Mitglied anerkennt in jedem Fall den im Vertrag vereinbarten Betrag zu schulden. 
 
Jede Person, die den Abo-Vertrag unterzeichnet, erhält direkt nach der Unterzeichnung einen Zugangscode. Der Zutritt in die freigegebenen Räumlichkeiten der G&S Golfindoor Anlage ist nur mit diesem Code möglich. Der Zugangscode darf nicht weitergegeben werden. Bei Verfehlungen können die Eigentümer der Anlage das ABO annullieren. 
  


Es gelten jeweils die aktuellen Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.


 
Für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand der G&S-Einrichtung mit Sitz in Leuk.